Allgemeine Geschäftsbedingungen für geführte Triketouren
1. Anmeldung
Durch die Anmeldung für eine von RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG veranstaltete Triketour bietet der Kunde RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann per Webformular, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Rückbestätigung von RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG zustande.
2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zu leisten, Die Restzahlung ist fällig 8 Wochen vor Tourbeginn.
Falls zwischen der Anmeldung und dem Tourbeginn weniger als 8 Wochen liegen, ist die Gesamtsumme sofort fällig.
Die Zahlung des Reisepreises erfolgt per Überweisung oder in Bar.
Die nicht fristgerechte Bezahlung wird als Rücktritt des Anmelders bewertet, bei dem dann die in Punkt 6 vorgesehenen Stornogebühren anfallen.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Reisebestätigung des Veranstalters.Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG behält sich vor, Fahrtroute geringfügig zu ändern und geplante Hotels und andere geplante Tourenstopps durch gleichwertige zu ersetzen.Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch, werden wir uns bemühen eine/n zumutbaren Zimmerpartner/in zu finden.
4. Nicht enthaltene Leistungen
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.
5. Trikemiete und Sicherheitskaution
Bei allen Touren ist die Teilnahme mit einem Miettrike von RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG möglich. Die Reservierung des Trikes hat gleichzeitig mit der Anmeldung zur Tour zu erfolgen. Spätestens bei Übernahme des gemieteten Trikes ist zusätzlich zur Mietgebühr eine Sicherheitskaution gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu hinterlegen. Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Trikes, welche durch ein Verschulden oder durch Fahruntüchtigkeit des Teilnehmers beruht, nicht unterbrochen.
6. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll in schriftlicher Form erfolgen. Der Kunde erhält von RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG eine Bestätigung der Stornierung.
Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag werden folgende Stornokosten fällig:
bis 60 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises
bis 31 Tage vor Anreise 75% des Reisepreises
bis 14 Tage vor Anreise 90% des Reisepreises
bis 7 Tage vor Anreise 100% des Reisepreises
Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro erhoben.
RST wird immer versuchen, die gebuchte Tour bei einer Stornierung anderweitig zu belegen. Soweit dies möglich ist, wird u.U. der gesamte Preis erstattet und es fallen keine Stornokosten an.
Sollten die tatsächlichen Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornokosten des jeweiligen Leistungsträgers.Vermittelte Leistungen sind z.B. gebuchte Fährüberfahrten und Hotelleistungen, die von RST vermittelt und bereits im Vorfeld bezahlt wurden und z.T. nicht stornierbar sind. Hier müssen im Falle einer Stornierung alle anfallenden Kosten vom Kunden getragen werden.
Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, für die der Veranstalter eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen.
Werden vor Reiseantritt einzelne Leistungen vom Kunden umgebucht, sind die entstehenden Kosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen.
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Preis nicht enthalten, jedoch zusätzlich buchbar und wird empfohlen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
-die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Tour nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 4 Trikes. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten.
-sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich gefährdet). In diesem Fall muss der Kunde die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch Stornosätze).
8. Der Reiseveranstalter kann die Tour abbrechen, wenn
der Veranstalter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.
Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse durch höhere Gewalt die Durchführung der Tour unmöglich machen.
9. Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oder Gruppenbestimmungen
Hält sich der Kunde nicht an Verkehrsvorschriften oder die Bestimmungen der Gruppenreise, kann RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG den Vertrag für ungültig erklären und ggf. das Miettrike sicherstellen. Bei Selbstfahrern mit eigenem Trike kann der Verstoß mit dem Ausschluß von der Tour geahndet werden. In einem solchen Fall erfolgt keine Erstattung des Tour- und Mietpreises.
10. Nicht beanspruchte Leistungen
Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Werden Miettrikes früher zurückgegeben, ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Haftung
Rhein-Sieg Trikes GmbH & Co KG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung des Reiseveranstalters ist für Schäden die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wird oder soweit RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG kann sich auf einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbeschränkung berufen, soweit die Haftung für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt ist. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil. Für den Antritt der Tour durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser eine eigene Erklärung über die Haftungsbeschränkung unterschreibt. Die Haftungsbeschränkung greift bei einem Personenschaden des Teilnehmers nicht ein. Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung der Veranstalterin oder des Tourguides ausgeschlossen, sofern nicht hierfür eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung im konkreten Schadenfall beschränkt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Veranstalterin und den Tourguide schad- und klaglos zu halten. Für die Tourdauer empfehlen wir den Abschluß einer kurzfristigen Vollkaskoversicherung. Informieren Sie sich auch über andere Versicherungen wie Reisekranken-, Reisehaftpflicht- oder Reisegepäckversicherung.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG mitzuteilen und eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Tourende schriftlich an den Reiseveranstalter zu richten.
13. Voraussetzungen des Teilnehmers
Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die, sollten Sie nicht ausschließlich als Beifahrer teilnehmen, zur Zeit der Tour im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine den Anforderungen der Tour entsprechende Sicherheitsausrüstung zu tragen. Es gilt ausnahmslos Helmpflicht. Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Trike an der Tour teil, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischen Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen und den von RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG vorgeschriebenen Anforderungen entspricht. RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen. Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer festzustellen, ob seine individuellen Fähigkeiten und das Können zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen.
14. Bild, Film- und Videomaterial
RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG ist berechtigt, die auf den Touren angefertigten Fotos und Videos für Werbezwecke zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist nicht gestattet, wenn der Kunde widerspricht.
15. Mündliche Vereinbarungen
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tourguides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von diesen Reise- und Mietbedingungen abweichen.
16. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an.
17. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist, soweit nicht anders angegeben:
RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG, Godesberger Str. 30, 53842 Troisdorf
18. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Siegburg.
19. Haftungsverzichtserklärung
Mit der Anmeldung zur Tour stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorrad/ bzw. Trikefahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG, noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass RHEIN-SIEG-TRIKES GmbH & Co KG auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.